- SchĂĽler/innen sind Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Alterjahr vollendet haben.
- Junior/innen I sind Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Alterjahr vollendet haben.
- Junior/innen II sind Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 20. Alterjahr vollendet haben.
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